Informationen für Studierende


 

Für alle Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Während der Theoriephase melden Sie sich im Krankheitsfall über das elektronische Formular „Mitteilung über Erkrankung" ab. Ihren Praxispartner informieren Sie bitte ebenfalls. Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) noch nicht digital übermitteln, senden Sie uns bitte eine Kopie der AU-Bescheinigung zu und reichen Sie die Originale bei Ihrem Praxispartner und Ihrer Krankenkasse ein. Freistellungen aus anderen Gründen können auf Antrag vom zuständigen Studienrichtungsleiter genehmigt werden, sofern die Gründe dringend und unabweisbar sind und das erfolgreiche Absolvieren des Moduls nicht gefährdet ist. Die DHGE darf die Praxispartner in besonderen Einzelfällen über unentschuldigte Fehltage informieren. Planen Sie daher private Termine erst nach Kenntnis Ihres Vorlesungsplanes.

Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an Prüfungen ist die mangelnde Prüfungsfähigkeit ärztlich bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Das Formular finden Sie hier.

Das Studium ist grundsätzlich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Ausführliche Informationen stehen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Verfügung.

Die Ausbildungsvergütung wird auf den Förderbetrag vollständig angerechnet. Der BAföG-Antrag steht Ihnen online zur Verfügung.

Die Hochschule stellt allen Studierenden für die Dauer Ihres Studiums ein persönliches E-Mail-Konto zur Verfügung. Das E-Mail-Konto wird für den hochschulbezogenen Schriftverkehr (z.B. Prüfungen, kurzfristige Stundenplanänderungen, Wahlunterlagen, sonstige Informationen etc.) verwendet. Dies betrifft auch fristwahrende Ladungen zu Prüfungen. Es wird dringend empfohlen, das E-Mail-Konto entweder regelmäßig zu prüfen oder eine Weiterleitung an eine private E-Mail-Adresse einzurichten, damit Sie keine Informationen verpassen. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen sind auf 500 MB je Postfach begrenzt. Bitte räumen Sie das E-Mail-Postfach ggf. regelmäßig auf und vermeiden Sie große Anlagen. Nach Studienende werden die E-Mail-Postfächer wieder gelöscht. Sichern Sie ggf. weiterhin benötigte Inhalte rechtzeitig. Die E-Mail-Adresse kann für den Bezug verschiedener Studierendenprodukte oder von Education-Softwarelizenzen genutzt werden.

Die Studierenden der DHGE sind während der Theoriephasen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist für Studierende beitragsfrei. Versichert sind ausschließlich Tätigkeiten, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind. Sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste, ist dem Zentralen Studierendensekretariat unverzüglich der Unfall zu melden. Während der Praxisphasen besteht Versicherungsschutz über den Praxispartner. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Praxispartner.

Einen Drucker/Kopierer zum kostenpflichtigen Kopieren finden Sie im Erdgeschoss des Altbaus, im Bibliotheksarbeitsraum R122, im 1.OG im Flur vor der zentralen Studienorganisation, im Kopierraum R214 sowie im 2.OG des Technikums Raum T207.
Im Kopierraum R214 können Sie mit Bargeld ein Kopierguthaben auf Ihre thoska aufladen. Das Kopierguthaben wird auf einem gesonderten Konto Ihrer thoska gespeichert und kann nur zum Kopieren verwendet werden. Es wird nicht mit dem Guthaben zusammengeführt, welches Sie in der Mensa aufladen. Bevor Sie Ihre thoska als Kopierkarte verwenden und aufladen können, müssen Sie die Karte einmalig an einem Kopierer oder dem Aufladeautomaten mit Ihrem Zugangsaccount (siehe nächster Punkt) verknüpfen. Der Preis beträgt derzeit Schwarz-Weiß-Seite: 0,05 €, Farbseite: 0,10 €.

Die Mensen an beiden Standorten werdenm vom Studierendenwerk betrieben. Montags bis freitags werden die Studierenden am Campus mit Speisen und Getränken versorgt. Ab 8:00 Uhr stehen belegte Brötchen, herzhafte und süße Snacks im Automaten vor der Mensa zur Verfügung. Auch warme und kalte Getränke sind dort zu erwerben. Eine Mittagsversorgung mit frisch zubereiteten Wahlessen wird ab 11:00 Uhr angeboten. An der Kasse der Mensa kann bargeldlos mit der thoska-Karte gezahlt werden. Die günstigen Preise für Studierende können nur nach Vorlage des Studierendenausweises gewährt werden. Ohne Studierendenausweis gilt der ausgewiesene Gästepreis. Den aktuellen Wochenspeiseplan finden Sie hier.

Campus Gera:
Der Parkplatz vor dem Gebäude Weg der Freundschaft 4 ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 0,50 €/Tag und wird beim Verlassen des Geländes am Schrankenterminal über Ihre thoska abgebucht. Zur Einfahrt auf den Parkplatz halten Sie bitte Ihre thoska an das Schrankenterminal. Stellen Sie vor Ausfahrt sicher, dass ausreichend Geld von Ihrer thoska in das Parksystem umgebucht wurde. Den Automaten zur Umbuchung in das Parksystem finden Sie im Eingangsbereich der Mensa. Um Umbuchungen in das Parksystem vornehmen zu können, muss zunächst ein Guthaben auf die Geldbörse Ihrer thoska geladen sein. Die Kassenautomaten zum Aufladen Ihrer Geldbörse finden Sie im Eingangsbereich der Mensa. Stehen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung, können Sie innerhalb eines Zeitraumes von 30 Minuten kostenfrei wieder ausfahren.
Parken ist nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet. Durchfahrten und die Zufahrtsstraße sind für den Lieferverkehr und die Feuerwehr freizuhalten. Bitte beachten Sie auch das Parkverbot im öffentlichen Verkehrsraum Weg der Freundschaft und Tinzer Straße. Das Ordnungsamt nimmt regelmäßig Kontrollgänge vor. Sofern der Busverkehr behindert wird, wird abgeschleppt.
 

Campus Eisenach:
Parken ist nur auf dem Parkplatz hinter dem Technikum auf dem Gelände der DHGE (mit Parkausweis - kostenfrei im zentralen Studierendensekratriat erhältlich) erlaubt.
Das Parken ist nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet. Durchfahrten und die Zufahrtsstraße sind für den Lieferverkehr und die Feuerwehr freizuhalten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen auf dem Gelände der DHGE und in angrenzenden Wohngebieten werden kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 9 Absatz 1 der Prüfungsordnung der DHGE sieht vor, dass für den Fall der Nichtprüfungsfähigkeit infolge einer Erkrankung oder einer sonstigen gesundheitlich bedingten Verhinderung der Studierende unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen hat, das eine Aussage über die Prüfungsfähigkeit des Studierenden im betreffenden Prüfungszeitraum beinhaltet.

Das entsprechende Formular kann im Krankheitsfall zur Vorlage beim behandelnden Arzt verwendet werden. Die Nutzung anderer Formulare durch den Arzt ist selbstverständlich zulässig.

Bitte reichen Sie im Falle einer Prüfungsunfähigkeit ebenfalls eine Krankmeldung über das entsprechende Formular ein.

Die Studierenden am Standort in Gera nutzen seit dem Studienjahr 2025/26 das Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell. Das Deutschlandsemesterticket ermöglicht die bundesweite Nutzung des Regionalverkehrs und öffentlichen Nahverkehrs. Weitere Informationen zum Semesterbeitrag und zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf den Internetseiten des Thüringer Studierendenwerks. Alle wichtigsten Infos zum Ticket können Sie hier einsehen.

Die Studierenden am Standort Eisenach nehmen am Semesterticket der Deutschen Bahn teil, sofern sich die Mehrheit eines Jahrgangs in einer entsprechenden Abstimmung dafür entscheidet. Das Semsterticket gilt auf allen Linien der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt in Thüringen. Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen und den Strecken finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes. Die gültige thoska in Verbindung mit einem Personaldokument mit Lichtbild dient als Fahrausweis.

Für das duale Studium besteht eine uneingeschränkte Sozialversicherungspflicht der Studierenden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die zuständige Krankenkasse wählt der Studierende. Die Meldepflicht obliegt dem Praxispartner. Bitte reichen Sie alle notwendigen Sozialversicherungsunterlagen bei der Personalverwaltung Ihres Praxispartners ein. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Informationen zum inhaltlichen Studienablauf und zu den Prüfungen finden Sie in den Studienordnungen sowie in der Prüfungsordnung. Die Ordnungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare und Dokumente" im Bereich "Gesetze und Ordnungen“. Die Studiengänge haben jeweils eigene Studienordnungen. Die Prüfungsordnung gilt für alle Studiengänge der DHGE. Wir empfehlen, diese vor Beginn der ersten Theoriephase aufmerksam zu lesen. Sie gibt wichtige Hinweise zu Formvorschriften, Fristen und Regularien.

Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens und  Einzahlung Ihres Semesterbeitrages, frühestens jedoch 30 Tage vor Semesterbeginn, können Sie Ihre Studienbescheinigung für das jeweilige Semester im Studierenden-Selfservicebereich in der gewünschten Anzahl ausdrucken. Die Einzahlungstermine des Semesterbeitrages, die Bankverbindung sowie den Bezahlvermerk können Sie im Studierenden-Selfservice-Bereich unter Zahlungsinformationen abrufen.

Zum Studienbeginn wird Ihnen Ihre Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) ausgehändigt.
Sie hat folgende Funktionen:

  • Studierendenausweis
  • Semesterticket (sofern von der Mehrheit der Studierenden im Matrikel gewünscht)
  • Bibliotheksausweis mit bargeldloser Bezahlung von Gebühren
  • bargeldlos Zahlen in Mensen und Cafeterien des Studierendenwerkes Thüringen
  • Parkberechtigungsausweis

Es wird empfohlen, die Karte in einer Schutzhülle aufzubewahren. Sie darf weder gebogen noch verschmutzt werden. Auch sehr hohe und sehr niedrige Temperaturen sind problematisch und können die Karte unbrauchbar machen. Weitere Informationen zur Nutzung finden Sie hier.

Auf der Homepage der DHGE finden Sie unter dem Menüpunkt "Im Studium“ einen Studierenden-Selfservicebereich. Hier können Sie selbständig Ihren Stundenplan und Ihre Leistungsnachweise einsehen, sich Notenübersichten und Semesterbescheinigungen ausdrucken oder Ihr Passwort ändern. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit Abschluss des Zulassungsverfahrens. Bitte ändern Sie zu Ihrer Sicherheit das Passwort unter dem Menüpunkt „Passwort ändern“ und achten Sie auf den Schutz Ihres individuellen Passwortes.

Der Studierendenrat vertritt die Belange der Studierenden gegenüber der DHGE. Er arbeitet in allen dualen Gremien mit, wird aktiv in studentischen Angelegenheiten und organisiert studentische Veranstaltungen. Die Studierendenvertretung setzt sich aus den Kurssprechern zusammen Zu Beginn der ersten Theoriephase wählen Sie innerhalb Ihres Kurses einen Kurssprecher sowie einen stellvertretenden Kurssprecher. Die Wahl kann jährlich wiederholt werden. Engagieren Sie sich und gestalten Sie das studentische Leben und die Zusammenarbeit zwischen DH und Studierenden aktiv mit! Die aktuellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung finden Sie auch auf unserer Homepage.

Den Stundenplan finden Sie auf unserer Homepage unter „Im Studium“ im Studierenden-Selfservice-Bereich. Außerdem finden Sie die Stundenpläne in unserem Hause in den Schaukästen für die jeweilige Studienrichtung. Hier finden Sie auch die Klausurpläne. Bitte beachten Sie, dass sich kurzfristige Änderungen ergeben können. Wir empfehlen, die Stundenplaninformationen am Vorabend nochmals abzurufen.

Für interessierte Studierende werden an beiden Standorten in den Wochen vor Studienbeginn Mathematik- und Physik-Vorkurse angeboten.

Die jeweiligen Termine können folgender Übersicht entnommen werden.

Ziel der Vorkurse sind die Angleichung der schulischen Vorkenntnisse und die Auffrischung der mathematischen und physikalischen Grundlagen, die für die Vorlesungen im 1. Semester erforderlich sind. Die Teilnahme wird insbesondere Studienanfängern empfohlen, die auf Kenntnisse zur Differential- und Integralgrechnung im Bereich der Mathematik und Grundkenntnisse zu elektrischen Feldern im Bereich der Physik nicht anwendungsbereit zurückgreifen können.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung per Mail über studienberatung@dhge.de erforderlich. Die Kapazitäten der Vorkurse sind begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Es fallen keine Kursgebühren an.

Zur Nutzung von Datenbanken, eBooks und eJournals der Bibliothek ermöglicht die DHGE die Einwahl in das Campusnetz via VPN. VPN ist eine Technologie, welche Daten verschlüsselt und damit sicher über das Internet überträgt. Näheres zum Download und zur Installation des VPN-Zuganges finden Sie auf unserer Homepage auf den Seiten der Bibliothek. Den Zugangsaccount erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung zum Beginn der Theoriephase.

Das Rechenzentrum stellt auf fast dem gesamten Campus-Gelände kostenfreies WLAN (Wireless Local Area Network) zur Verfügung. Sie können damit nahezu überall auf dem Campus Eisenach mit Ihrem Notebook ohne Netzwerkanschluss im Internet arbeiten. Auch über Smartphone und Tablet ist der Internetzugang möglich.

Anmeldung und Konfiguration

Der Zugang zum drahtlosen Netzwerk erfolgt erst nach Registrierung. Das für die Anmeldung notwendige Formular finden Sie im Studierenden-Selfservice Bereich unter "Campus-Digital". Das Formular muss aus rechtlichen Gründen unterschrieben vorliegen, um eventuell auftretenden Haftungsansprüchen durch missbräuchliche Nutzung entgegen zu wirken.

Eine Anleitung zur Konfiguration der unterschiedlichen Betriebssysteme finden Sie ebenfalls im Studierenden-Selfservice Bereich unter "Campus-Digital".

Bei Fragen und Problemen zum WLAN oder dessen Konfiguration, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter des Rechenzentrums.

Wo gibt es WLAN-Empfang?

Im unteren Flur des Hauptgebäudes ist der Empfang aufgrund baulicher Umstände eingeschränkt. Alle weiteren Gebäudeteile und das Technikum sind mit dem WLAN abgedeckt. Die Mensa wurde ebenfalls mit eingebunden und besitzt einen eigenen Access-Point.

Eduroam-WLAN

Eduroam-WLAN wird derzeit am Campus Eisenach noch nicht angeboten. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Rechenzentrums.

Den Studierenden am Campus Gera steht in allen Gebäudeteilen (ausgenommen Keller und Dachgeschoss) sowie im grünen Klassenzimmer ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung. Der Zugang zum drahtlosen Netzwerk erfolgt erst nach Registrierung. Das für die Anmeldung notwendige Formular erhalten Sie in Ihrem Studentensekretariat oder Sie können es sich selbst ausdrucken.

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Nutzungsbedingungen können Sie direkt in Ihrem Sekretariat oder bei Herrn Etzold im Raum 030 im EG des Hauptgebäudes abgeben. Die Freischaltung erfolgt zeitnah.


Auf Grund der begrenzten Leitungskapazität behalten wir uns das Recht vor, Anwender mit einem Datenvolumen (kumuliert up & down) von über 1GB pro Tag von der WLAN-Nutzung auszuschließen.

WLAN-Nutzungszeiten

  • Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr
  • Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr

Die städtischen Wohnungsgesellschaften bieten für Studierende speziell zugeschnittene attraktive Mietangebote in ausreichendem Maße. Auf unserer Homepage finden Sie zudem Wohnungsangebote auf dem privaten Immobilienmarkt. Sofern Sie Ihren Wohnsitz wechseln oder eine Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anzumelden. 

Am 01.10. beginnt das 1. Semester mit einer vorgelagerten 8-wöchigen Praxisphase im Unternehmen. Den Zeitplan für die Theorie- und Praxisphasen der Matrikel finden Sie hier.