Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Erstellung barrierefreier Webseiten bilden:
- die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
- die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thür BarrWebG) vom 30. Juli 2019
- Verordnung zur Umsetzung des ThürBarrWebG
Status of compatibility with the requirements
No BITV test has yet been carried out by third parties for the website www.dhge.de and its contents. We are currently working on the implementation of accessibility according to BITV 2.0 and WCAG 2.0 for our website.
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Es bestehen noch inhaltliche und technische Mängel, die in nächster Zeit beseitigt werden müssen. Das bezieht sich auf Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen, auf die Beschreibung von Abbildungen und Fotos, auf pdf-Dokumente und auf Farbkontraste, die derzeit nicht barrierefrei sind. Bisher wurde kein BITV-Test der Inhalte durch Dritte durchgeführt.
Die Website www.dhge.de enthält derzeit keine Angebote in Gebärdensprache oder in leichter Sprache. Derzeit wird geprüft, inwiefern eine Aufnahme dieser Angebote möglich ist. Eine leicht verständliche Sprache wird angestrebt, ist aber aufgrund von fachlichen Texten nicht immer möglich. Abkürzungen werden weitestgehend vermieden bzw. beim ersten Auftreten im Text ausgeschrieben, um dann im weiteren Text die Abkürzung zu nutzen.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt, wenn Sie Abkürzungen ohne Erläuterung auf unseren Webseiten finden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Mängel bezüglich der Barrierefreiheit der Webseiten finden oder sehen Sie Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für Diversität.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gestaltung unserer Website www.dhge.de nicht ausreichend barrierefrei ist bzw. wenn die DHGE Ihre Anfragen oder Rückmeldungen nicht angemessen bearbeitet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Ansprechpersonen an der DHGE finden Sie im Impressum.