Energiekrise und Inflation: Entlastung für Studierende
08.03.2023Studis aufgepasst!
In Kürze können Sie die Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.
In drei Schritten gelangen Sie zu den 200 Euro:
- Sie müssen eine BundID unter https://id.bund.de einrichten. Dies ist bereits möglich.
- Ihren Ausbildungsstatus können Sie mit einem Zugangscode bestätigen. Dieser wird Ihnen in Kürze automatisch zugesandt.
- Mit dem Zugangscode und der voll eingerichteten BundID, haben Sie alles, um die Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de zu beantragen.
Berechtigt sind alle,
• die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikulierten bzw. angemeldeten waren,
• zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewohnt haben
• sowie in einer Berufsausbildung waren, die mindestens zwei Jahre dauert.
Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
Sie haben auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Sie im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten haben.