Für die Berufung auf eine Professur müssen folgende Einstellungsvoraussetzungen (gemäß §84 Thüringer Hochschulgesetz) erfüllt sein:

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist die grundlegende Voraussetzung für eine Professur. Dabei muss die fachliche Ausrichtung des Hochschulabschlusses zum Berufungsgebiet passen.

Die pädagogische Eignung wird idealerweise durch Erfahrungen in der akademischen Lehre nachgewiesen, beispielsweise durch Lehraufträge. An der DHGE wird sie zusätzlich im Rahmen des Berufungsverfahrens durch eine Probelehrveranstaltung festgestellt.

In der Regel wird die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit durch eine qualifizierte Promotion nachgewiesen. 

Erforderlich sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Unsere Hochschule legt besonderen Wert auf außerhochschulische Praxiserfahrung, da unser duales Studienkonzept vom engen Theorie-Praxis-Transfer lebt. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann die außerhochschulische Praxiserfahrung durch zusätzliche wissenschaftliche Leistungen ersetzt werden.

Ablauf des Berufungsverfahrens an der DHGE

Berufungsverfahren unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wie die Berufungsverfahren an der Duale Hochschule Gera-Eisenach konkret ausgestaltet sind, erläutern wir hier Schritt für Schritt.

Professur an der DHGE - Ablauf Berufungsverfahren

Wir suchen eine neue Professorin/einen neuen Professor. Unter Stellenangebote der DHGE finden Sie neue Stellen für Professuren.

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Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsformular oder senden uns Ihre Bewerbung an bewerbung@dhge.de. Was Sie bei der Bewerbung beachten müssen, finden Sie in unseren Bewerbungshinweisen. 

Ihre Bewerbung geht im Präsidialamt ein und wird von unserer Referentin für das Berufungsmanagement bearbeitet.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist stellen wir alle Unterlagen der Berufungskommission zur Verfügung, die in mehreren Sitzungen die Unterlagen sichtet, eine Auswahl trifft und am Ende einen Berufungsvorschlag erarbeitet.

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Sofern Sie nach der Bewerberauswahl eine Runde weiterkommen, erhalten Sie von uns eine Einladung zu einer Probelehrveranstaltung und einem Vorstellungsgespräch mit der Berufungskommission. Ihre Vorstellung wird sowohl von der Berufungskommission als auch den Studierenden im Nachgang bewertet.

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Die Berufungskommission erstellt idealerweise einen Listenvorschlag mit den drei besten Kandidatinnen und Kandidaten des Auswahlverfahrens. Anschließend werden zwei vergleichende Gutachten von auswärtigen Professorinnen und Professoren eingeholt. Zum Gesamtergebnis erstellt der Vorsitzende der Berufungskommission einen Abschlussbericht mit dem Berufungsvorschlag und gibt diesen zur Entscheidung an die Hochschulgremien.

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Abschließend wir das Verfahren und der Berufungsvorschlag durch das Präsidium geprüft und an den Senat zur Entscheidung weitergeleitet. Der Präsident erteilt dann den Ruf für die Professur entsprechend der Reihenfolge der Bewerber:innen auf der Berufungsliste.

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Sollten wir uns für Sie entschieden haben, erhalten Sie eine Einladung zur Berufungsverhandlung. Hierbei werden die Rahmenbedingungen für Ihre Professur verbindlich abgestimmt.

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Das Berufungsverfahren ist nun abgeschlossen und der Onboarding-Prozess wird eingeleitet. Wir freuen uns auf Sie!