Soziale Arbeit


Kinder- und Jugendhilfe

Studienort Gera
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife und Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner (kooperierende Unternehmen/Institutionen/Träger)
Studienbeginn 01. Oktober
Abschluss Bachelor of Arts (Studiengang Soziale Arbeit)
ECTS-Punkte 180
Studiendauer 3 Jahre bzw. 6 Semester mit wechselnden Theorie- und Praxisphasen
Sprache Deutsch
Bewerbung Immer beim Praxispartner (kooperierende Unternehmen/Institutionen/Träger)

Inhalte des Studiums

Der Schwerpunkt der Studienrichtung widmet sich der Sozialen Arbeit im großen Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Die Studierenden lernen die Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, der Psychologie und Soziologie genauso kennen wie die Grundlagen der Verwaltung und des Rechts, der Sozialmedizin und der Sozialökonomie.  Sie lernen Entscheidungen zu treffen, welche Hilfe mit welchen Mitteln die wirksamste ist. Sie lernen, die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu respektieren. In den praktischen Phasen des Studiums betreuen Anleiter die Studierenden, um ihnen Lösungsmöglichkeiten und Entscheidungen transparent zu machen. Die Absolventinnen und Absolventen der Studienrichtung Kinder- und Jugendhilfe sind in der Lage, ihr fachliches und methodisches Wissen so zu nutzen, dass sie Hilfs- und Unterstützungsprozesse erfolgreich gestalten können.

Erwartungen des Praxispartners

  • Gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Freude am Umgang mit anderen Menschen
  • tolerante Grundhaltung
  • Sensibilität für die Belange sozial schwacher und benachteiligter Menschen
  • Fähigkeit, anderen Menschen in belastenden Situationen zu helfen und sie zu unterstützen
  • Interesse an sozialpolitischen und -pädagogischen Fragestellungen
  • Kenntnisse im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen
  • gute Deutschkenntnisse

Einsatzgebiete nach dem Studium

Die Absolventen des Studiengangs Sozialwirtschaft sind sofort und flexibel einsetzbar in:

Einsatzschwerpunkte:

  • Soziale Einrichtungen und Ämter der Städte, Landratsämter, Kirchen und Verbände
  • Kinder- und Jugendheime, Bildungsträger, Kindertagesstätten, Ambulante Einrichtungen

Im Zentrum der Tätigkeit von Sozialpädagogen stehen:

  • Beratung, Unterstützung und zum Teil auch längerfristige Begleitung von Personen in ganz bestimmten Problemlagen wie Gewalt in der Familie, sexueller Missbrauch
  • Entwicklungsprobleme, Erziehungsschwierigkeiten, Überschuldung, Sucht, Krankheit oder Behinderung, deviantes Verhalten

zurück zur Übersicht